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Special Reports

Liechtenstein

Länderbericht über Menschenrechtspraktiken - 2005
Herausgegeben vom vom Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen
8. März 2006

Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischer Regierung und einer Bevölkerung von ungefähr 34 tausend Einwohnern. Der Landtag nominiert und der Fürst ernennt die Mitglieder der Regierung. Eine zwei-Parteien Koalitionsregierung formierte sich nach freien und fairen Landtagswahlen im März. Die zivilen Behörden behielten im Allgemeinen die effektive Kontrolle über die Sicherheitskräfte.

Die staatlichen Behörden respektierten im Allgemeinen die Menschenrechte ihrer Staatsbürger, und das Gesetz und Gerichtswesen stellten probate Mittel des Rekurs in einzelnen Fällen der Missachtung. Die folgenden Menschenrechtsprobleme wurden erfasst:

  • Gewalt gegen Frauen einschliesslich häuslicher Gewalt

Achtung der Menschenrechte

Abschnitt 1: Achtung der persönlichen Integrität, einschließlich Freiheit von:

a. Willkürlicher oder extralegaler Tötung

Es wurden keine Berichte laut über willkürliche oder extralegale Tötungen durch die Regierung oder ihre Agenten.

b. Verschwindenlassen

Es wurden keine Berichte laut von aus politischen Gründen verschwundenenen Personen.

c. Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Das Gesetz verbietet derartige Praktiken, und es wurden keine Berichte laut, dass Angehörige der Regierung diese anwandten.

Haftbedingungen in Gefängnissen und Strafanstalten

Die Haftbedingungen in Gefängnissen entsprachen im Allgemeinen den internationalen Anforderungen und die Regierung gestattete Besuche von unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern. Im Dezember 2004 besuchte der Menschenrechtskommissar des Europarats das einzige Gefängnis und befand, dass es im Allgemeinen internationalen Anforderungen genüge.

d. Willkürlicher Festnahme oder Inhaftierung

Das Gesetz verbietet willkürliche Festnahmen oder Haft, und die Regierung hielt sich im Allgemeinen an diese Verbote.

Rolle der Polizei und des Sicherheitsapparats

Die Sicherheitskräfte bestehen aus den regulären und unterstützenden Polizeikräften unter der Führung des Innenministeriums. Es gibt keine militärischen Streitkräfte. Korruption und Straflosigkeit stellten keine Probleme dar. Die Landespolizei meldet Anschuldigungen von missbräuchlichen Polizeieinsätzen automatisch der Staatsanwaltschaft, und jede von der Polizei in ihren Rechten verletzte Person kann sich beim Chef der Landespolizei beschweren. Leiten daraufhin weder die Staatsanwaltschaft noch der Chef der Landespolizei eine Untersuchung ein, kann zuerst bei der Regierung und in nächster Instanz beim Staatsgerichtshof dagegen rekurriert werden.

Festnahme und Inhaftierung

Die Landespolizei verhaftet eine verdächtigte Person aufgrund eines vom Landgericht ausgestellten Haftbefehls. Die Landespolizei muss Verdachtspersonen binnen 48 Studen nach einer Festnahme einem Untersuchungsrichter zuführen, welcher entweder in einem formellen Haftbefehl Anklagepunkte erheben oder aber die Haftentlassung anordnen muss. Eine Freilassung gegen Kaution ist zulässig ausser der Untersuchungsrichter hat Grund zur Annahme, dass die verdächtigte Person eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellt oder nicht zum Gerichtsverfahren erscheinen würde. Das Gesetz gewährt Verdachtspersonen das Recht auf freie Wahl des Rechtsbeistands, und der Staat stellte mittellosen Personen einen Pflichtverteidiger zur Seite. Das Gesetz gewährt einer verdächtigten Person hingegen keinen Rechtsbeistand im Moment der Inhaftierung sondern erst nachdem ein Untersuchungsrichter formell Anklage erhoben hat. Während der Polizeihaft sind generell keine Besuche erlaubt, aber Verdachtspersonen können Familienangehörige benachrichtigen. Während der Untersuchungshaft dürfen Besuche überwacht werden, um die Verdunkelungsgefahr zu verhindern.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats kritisierte im Mai, dass das Gesetz keinen sofortigen Rechtsbeistand ab dem Moment der Inhaftierung gewährt.

Im Jahre 2004 äusserte die UNO-Menschenrechtskommission Bedenken über den mangelnden Schutz von verhafteten oder inhaftierten Personen.  Die Kommission konstatierte, dass das Gesetz nicht vorschreibt Inhaftierte zu informieren über ihr Recht die Ausage zu verweigern, das Recht umgehend einem Untersuchungsrichter vorgeführt zu werden und Zugang zu einem Rechtsbeistand zu gewären.

Als Reaktion auf diese Vorwürfe erliess die Landespolizei im Dezmber 2004 interne Weisungen an die Belegschaft, Verdachtspersonen auf Anfrage Zugang zu einem Anwalt zu gewähren und es wird erwartet, dass die Regierung die Frage des Zugangs zu einem Rechtsbeistand zum Zeitpunkt der Festnahme in der geplanten Revision der Strafprozessordnung regeln wird.

Es wurden keine Berichte laut von politischen Häftlingen.

e. Verweigerung eines fairen öffentlichen Verfahrens

Das Gesetz garantiert die Unabhängigkeit der Justiz, und die Regierung hielt sich im Allgemeinen an diese Bestimmung.

Das Justizssystem hat drei Ebenen: ein erstinstanzliches Gericht, ein Appelationsgericht und das Oberste Gericht. Das erstinstanzliche Gericht ist das Landgericht. Der Verwaltungsgerichtshof behandelt Beschwerden gegen Regierungsentscheide. Der Staatsgerichtshof schützt die Garantien der Verfassung, entscheidet in Zuständigkeitskonflikten zwischen den Zivilgerichten und den Verwaltungsbehörden und amtet als Disziplinargericht für Mitglieder der Regierung.

Im Jahre 2004 äusserte die UNO-Menschenrechtskommission Bedenken, dass der Mechanismus der Bestellung und Bestimmung der Amtszeit von Richtern unvereinbar sei mit dem Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz.

Verfahrensbestimmungen

Das Gesetz garantiert das Recht auf ein faires Verfahren, und ein unabhängiges Justizwesen verschaffte diesem Recht im Allgemeinen Geltung.

Harmlosere Vergehen wurden durch einen Einzelrichter beurteilt, gravierendere oder komplizierte Fälle von einem Gremium von Berufsrichtern und die schwerwiegensten Verbrechen wie Mord durch ein Geschworenengericht. Das Gesetz gewährt dem Angeklagten das Recht auf freie Wahl des Rechtsbeistands, und der Staat stellte mittellosen Personen einen Pflichtverteidiger zur Seite. Der Angeklagte kann Zeugen befragen, Belastungsmaterial anfechten und die Vernehmung von Entlastungszeugen oder –material beantragen. Es gilt die Unschuldsvermutung und der Angeklagte hat Einsicht in die Akten des amtlichen Untersuchungsverfahrens. Eine verurteilte Person hat das Recht das Urteil anzufechten, letztinstanzlich bis zum Obersten Gerichtshof.

Politische Gefangene

Es wurden keine Berichte laut von politischen Gefangenen.

f. Willkürliche Eingriffen in Privatleben, Familie, Wohnung oder Schriftverkehr

Das Gesetz verbietet solche Eingriffe, und die staatlichen Behörden hielten sich im Allgemeinen an diese Verbote.

Abschnitt 2: Achtung bürgerlicher Freiheiten, einschliesslich:

a. Rede- und Pressefreiheit

Das Gesetz gewährt die Rede- und Pressfreiheit, und die Regierung beachtete im Allgemeinen diese Rechte und verfügte keine Einschränkungen der Freiheit der Wissenschaft oder des Internets. Eine unabhängige Presse, eine wirksames Justizwesen und ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen sicherten im Zusammenspiel die Rede- und Pressefreiheit.

b. Friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Das Gesetz gewährt die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Regierung beachtete im Allgemeinen diese Rechte.

c. Religionsfreiheit

Das Gesetz gewährt die Glaubens- und Gewissensfreiheit, und die Regierung beachtete im Allgemeinen diese Rechte.

Die römisch-katholische Kirche ist die offizielle Landeskirche und deren Finanzierung ist direkt in die Rechnungen der Landes- und Gemeindeverwaltungen integriert. Die Staat leistete auch an die evangelisch-reformierte und christlich-orthodoxe Gemeinschaft finanzielle Unterstützung.

Römisch-katholischer und evangelischer Konfessionsunterricht war in allen Primarschulen obligatorisch, aber die Schulbehörden erteilten routinemässig eine Dispens für Kinder deren Eltern dies verlangten.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats kritisierte im Mai, dass die geltende Praxis bei der Verteilung der staatlichen Zahlungen die römisch-katholische Kirche gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften bevorteiligt und forderte die Regierung auf, diese Praxis zu überprüfen, um eine gleichmässige Verteilung dieser Gelder zu gewährleisten. Im Jahre 2004 äusserte die UNO-Menschenrechtskommission ebenfalls Bedenken über die ungleiche Behandlung der verschiedenen Religionsgemeinschaften bei der Verteilung der staatlichen Gelder. Die Frage der staatlichen Zuschüsse an die Religionsgemeinschaften ist Teil der von der Regierung geleiteten Gespräche, um einen Konsens bezüglich einer Entflechtung von Staat und römisch-katholischer Kirche zu erreichen.

Soziale Gewalt und Diskriminierung

In einem Bericht von 2004 ortete die UNO-Menschenrechtskommission Anzeichen der Intoleranz und Diskriminierung von Muslimen (vgl. Abschnitt 5)

Es wurden keine Berichte laut von anti-semitischen Vorfällen. Laut Bevölkerungszahlen von 2002 zählte die jüdische Gemeinde 18 Mitglieder.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Internationalen Bericht über Religionsfreiheit 2005.

d. Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführungen

Das Gesetz gewährt diese Rechte, und die Regierung beachtete diese im Allgemeinen.

Das Gesetz verbietet Zwangsexil nicht, aber es wurde von der Regierung nicht verfügt.

Schutz von Flüchtlingen

Das Gesetz sieht die Gewährung von Asyl und die Annerkennung als Flüchtling vor nach Vorgabe der UNO-Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und deren Protokoll von 1967, und die Regierung hat ein Verfahren etabliert, um Flüchtlingen Schutz zu bieten. In der Praxis bot die Regierung Schutz vor Refoulement, der Rückführung von Personen in ein Land, wo ihnen Verfolgung drohte. Die Regierung gewährte Asyl sowie Anerkennung als Flüchtling und gewährte im Verlaufe des Jahres in einem Fall Asyl.

Die Regierung gewährte auch die vorläufige Aufnahme an Personen welche gemäss der Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 nicht als Flüchtlinge gelten und gewährte diese zwei Personen während des Jahres.

Die Regierung arbeitete mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge und anderen humanitären Organisationen zusammen bei der Unterstützung von Flüchtlingen und Asylsuchenden.

Ein trilaterales Abkommen mit der Schweiz und Österreich verlangt, dass die Regierung Personen, welche ohne Erlaubnis von Österreich oder der Schweiz her einreisen, den entsprechenden Behörden wieder übergibt.

Die Regierung benutzte eine Liste von verfolgungssicheren Staaten („safe countries“) um Asylanträge zu beurteilen; die Liste war identisch mit der von der Regierung der Schweiz benutzten Liste.

Abschnitt 3: Achtung von politischen Rechten: Das Recht der Staatsbürger die Regierung zu ändern

Das Gesetz gewährt den Staatsbürgern das Recht, die Regierung friedlich zu ändern, und die Staatsbürger machten von diesem Recht Gebrauch durch regelmässige, freie und faire Wahlen auf der Basis des allgemeinen Wahlrechts.

Wahlen und politische Partizipation

Landtagswahlen, die als frei und fair galten, fanden im März statt; die mitte-rechts Fortschrittliche Bürgerpartei errang 12 Sitze, die mitte-links Vaterländische Union errang 10 Sitze und die grün-alternative Freie Liste errang 3 Sitze im 25-köpfigen Landtag.

Die Thronfolge wird an den männlichen Erstgeborenen vererbt. Fürst Hans-Adam II. ist das Oberhaupt des Staates. Seit August 2004 nimmt Erbprinz Alois die Aufgaben des Staatsoberhauptes war und übt die Hoheitsrechte des Amtes als Stellvertreter des Fürsten aus. Jeder Gesetzesbeschluss des Landtags bedarf der Zustimmung des Fürsten und des Regierungschefs.

Sechs Frauen sassen im 25-köpfigen Landtag und eine Frau im 5-köpfigen Regierungskabinett.

Es sassen keine Vertreter von ethnischen Minderheiten in der Regierung.

Korruption der staatlichen Behörden und Informationszugang

Es wurden keine Berichte laut von Korruption der staatlichen Behörden während des Jahres.

Des Gesetz verlangt von der Regierung, die Bevölkerung über ihre Tätigkeit zu informieren, und staatliche Informationen waren frei zugängliche für alle im Land wohnenden Personen einschliessliche ausländischer Medien.

Abschnitt 4: Stellung der Regierung zu internationalen und zivilgesellschaftlichen Untersuchungen möglicher Menschenrechtsverletzungen

Eine kleine Zahl nationaler und internationaler Menschenrechtsgruppierungen operierten im Allgemeinen frei von staatlichen Einschränkungen, untersuchten menschenrechtliche Vorkommnisse und publizierten ihre Ergebnisse. Regierungsvertreter zeigten sich kooperativ und waren gegenüber ihren Ansichten aufgeschlossen.

Abschnitt 5: Diskriminierung, soziale Gewalt und Menschenhandel

Das Gesetz untersagt die Diskriminierung nach Rasse, Geschlecht, Sprache oder sozialer Herkunft. Das Gesetz untersagt ebenso die öffentliche Anstiftung zu Gewalt oder Hetze, oder die Beleidigung einer Rasse, eines Volkes oder einer ethnischen Gruppe.

Frauen

Gewalt gegen Frauen einschliesslich häuslicher Gewalt stellten ein Problem dar. Die Nichtregierungsorganisation (NRO) Frauenhaus meldete, dass eine von fünf Frauen Opfer von häuslicher Gewalt wurde. Das Gesetz verbietet jegliche Art von häuslicher Gewalt und sieht einschneidende Massnahmen gegen gewalttätige Familienmitglieder vor. Gemäss offiziellen Angaben wurde die Landespolizei während des Jahres in 20 Fällen wegen häuslicher Gewalt aktiv. 3 männliche Aggressoren wurden für 10 Tage vom gemeinsamen Heim weggewiesen und 6 weitere für einen zusätzlichen Zeitraum von 3 Monaten mit einem Betretungsverbot belegt. Die staatlichen Behörden können Anklage erheben auch ohne Beschwerde des Opfers. Das Frauenhaus bot misshandelten Frauen, auch Auswärtigen, und angehörigen Kindern Zuflucht.

Im Jahre 2004 beendete die Regierung ein gemeinsames Projekt mit den Nachbarregionen Österreichs und der Schweiz gegen häusliche Gewalt mit zusätzlichen Sensibilisierungsmassnahmen und veröffentlichten in mehreren Sprachen einen Leitfaden mit Ratschlägen für betroffene Freunde und Bekannte.

Vergewaltigung, einschliesslich Vergewaltigung in der Ehe, ist ein krimineller Strafbestand und die Strafverfolgungsbehörden gingen wirksam gegen solcher Verbrechen Beschuldigte vor. Vergewaltigung in der Ehe unterliegt demselben Strafmass wie Vergewaltigung unter anderen Umständen. Das Strafmass kann herabgesetzt werden, falls das Opfer sich entscheidet, bei dem gewalttätigen Partner zu verbleiben. Neun Strafuntersuchungen wegen Vergewaltigung wurden während des Jahres durchgeführt und resultierten in drei Verurteilungen. Ein Fall war am Jahresende noch hängig. Polizeistatistiken erfassen Vergewaltigung in der Ehe nicht separat.

Prostituierten ist es verboten auf der Strasse anzuwerben; die Polizei tolerierte jedoch Prostitution in den paar Nachtclubs des Landes. Jeder Person, die eine andere der Prostitution zuführt, drohen bis zu sechs Monaten Gefängnis und/oder hohe Bussen, und bis zu drei Jahren Haft falls das Opfer unter 18 Jahre alt war. Die Polizei überwachte die Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Prostituierten, bestätigte jedoch, dass einige ausländische Mittelmänner im Land tätige Frauen beschäftigt hielten.

NROs gingen davon aus, dass es Frauenhandel gab; allerdings wurden während des Jahres keine spezifischen Fälle dokumentiert (vgl. Abschnitt 5, Menschenhandel).

Sexuelle Belästigung ist gesetzlich verboten und strafbar mit bis zu 6 Monaten Gefängnis oder Busse, und die staatlichen Behörden verschafften diesen Verboten wirksam Geltung. Arbeitgeber sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu ergreifen, um sexuelle Belästigung zu verhindern, und ein diesbezügliches Versäumnis kann eine Schadenersatzpflicht an ein Opfer von bis zu 40,000 Franken nach sich ziehen. 14 Strafverfahren wegen sexueller Belästigung wurden während des Jahres durchgeführt und resultierten in fünf Verurteilungen. Ein Fall war am Jahresende noch hängig.

Das Gesetz gewährt Frauen dieselben Rechte wie Männern, einschliesslich der rechtlichen Bestimmungen im Familienrecht, Eigentumsrecht und dem Gerichtswesen. Gesellschaftliche Diskriminierung jedoch schränkte die Möglichkeiten von Frauen in traditionell von Männern dominierten Bereichen weiterhin ein. Männer waren besser bezahlt als Frauen, und Frauen erhielten im Allgemeinen nicht den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit.

Kinder

Der Staat setzte sich ein für die Rechte und das Wohl von Kindern und sorgte für ein öffentliches Schulwesen und Gesundheitsfürsorge. Es besteht allgemeine Schulpflicht bis zum Alter von 16 Jahren, und der Schulunterricht ist kostenlos bis zum Abschluss des Gymnasiums. Praktisch alle Kinder im Schulalter besuchten den Unterricht. Ungefähr 50 Prozent schliessen eine Berufslehre oder technische Ausbildung ab und zusätzliche 30 Prozent erwerben einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss.

Der Staat übernahm die Gesundheitsfürsorge für Kinder unter 16 Jahren, und Jungen und Mädchen hatten gleichen Zugang zu Leistungen.

Es wurden einige Berichte laut von Misshandlungen von Kindern. Im Verlaufe des Jahres gab es acht Strafverfahren wegen Kindsmisshandlung aber keine Verurteilungen. Vier Verfahren waren am Ende des Jahres noch hängig. Im April veröffentlichte die Fachgruppe gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen eine Broschüre mit Leitlinien; diese richten sich an Berufsgruppen, die eher mit Kindsmisshandlung konfrontiert werden, und sollen den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten erleichtern. Die Fachgruppe wird jährlich in ungefähr zwölf bis vierzehn Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch kontaktiert.

Der Besitz von Kinderpornographie ist ein Offizialdelikt. Die Regierung hat die Verjährungsfrist für Verbrechen gegen die sexuelle Integrität von Kindern erhöht. Im Januar trat eine Revision des Strafprozessrechts in Kraft, welche den Schutzbedürfnissen von jungendlichen Opfern oder Opfern von Sexualdelikten besonders Rechnung trägt. Im Januar verurteilte das Landgericht einen 28-jährigen Staatsbürger zu 28'000 Franken Busse wegen Besitz von Kinderpornographie.

Der Staat finanzierte Programme zum Schutz der Rechte von Kindern und egalisierte Spenden von Privaten an drei Nichtregierungorganisationen, welche den Schutz der Rechte von Kindern beobachten. Das Amt für Soziale Dienste betreute die staatlichen Programme für Kinder und Jugendliche.

Menschenhandel

Menschenhandel ist gesetzlich verboten und es wurden keine Berichte laut von Personen, die ins, durch oder aus dem Land verbracht wurden; Nichtregierungsorganisation gingen davon aus, dass es Fälle von Menschenhandel gab, diese jedoch nicht erfasst wurden.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats äusserte im Mai Bedenken, dass die kurzfrisitigen Aufenthaltsbewilligungen zusammen mit der prekären finaziellen Lage der Mehrheit der ausländischen Cabaret-Tänzerinnen deren Risiko erhöht zum Opfer von Menschenhändlern zu werden; er forderte die staatlichen Behörden auf, die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch die Nachtclubbesitzer sorgsam zu überwachen.

Menschen mit Behinderung

Obwohl das Gesetz die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht verbietet, gab es keine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz, im Bildungswesen oder beim Zugang zu Gesundheitsfürsorge oder anderen staatlichen Leistungen. Das Gesetz verlangt, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Dienstleistungen haben, und die staatlichen Behörden setzten diese Bestimmungen wirksam um.

Nationale und ethnische Minderheiten

Im Jahre 2004 äusserte die UNO Menschenrechtskommission Bedenken über die Beständigkeit von Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz besonders gegenüber Muslimen und Personen türkischen Ursprungs.

Rechtsextremisten darunter einige Skinheads zeigten sich wiederholt in der Öffentlichkeit, zählten aber nicht mehr als 20 bis 40 Anhänger. Es wurden einige Berichte laut von Skinhead-Vorfällen aber keiner betraff einen rassistisch motivierten Angriff gegen Ausländer oder ethnische Minderheiten. Die Regierung überwachte rechtsextreme Gruppierungen. Eine Arbeitsgruppe der Regierung versuchte die Bevölkerung zu sensibilisieren, um dem Problem der Gewalt an öffentlichen Orten wie Schulhöfen und Spielplätzen zu begegnen. Eine Kommission arbeitet an Leitlinien zur Eindämmung von Gewaltzwischenfällen an öffentlichen Anlässen. Die Polizei war im Laufe des Jahres mit einigen wenigen Gewaltausbrüchen an Festanlässen konfrontiert, welche sich aber weder gegen Ausländer noch gegen ethnische Minderheiten richteten und unter Alkohol-oder Drogeneinfluss stehende Skinheads betrafen.

Abschnitt 6: Rechte der Arbeitnehmer

a. Vereinigungsfreiheit

Das Gesetz gewährt allen, einschliesslich ausländischen Arbeitnehmenden die Freiheit, sich zusammenzuschliessen, einer Gewerkschaft ihrer Wahl beizutreten und ihre eigenen Gewerkschaftsführer zu wählen, und die Arbeitnehmenden machten von diesen Rechten Gebrauch. Aufgrund der geringen Grösse und Bevölkerungszahl des Landes gab es nur eine Gewerkschaft, welche ungefähr 13 Prozent der Arbeiterschaft vertrat. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Gewerkschaftern nicht, aber es wurden keine Berichte von Diskriminierungen von Gewerkschaftern laut.

b. Recht auf kollektive Verhandlungen

Das Gesetz schützt Gewerkschaften, frei von Einmischung zu operieren, und die staatlichen Behörden beachteten dieses Recht. Das Gesetz gewährt Arbeitnehmenden das Recht auf kollektive Verhandlungen. Ungefähr 25 Prozent der Arbeitnehmenden waren durch Gesamtarbeitsverträge gedeckt. Als Gesamtarbeitsverträge wurden üblicherweise jene zwischen Schweizer Arbeitgebern und Gewerkschaftern revidiert übernommen. Arbeitnehmer besitzen das Streikrecht ausser in gewissen Bereichen der Grundversorgung. Es gab keine Streiks im Verlaufe des Jahres und es wurden keine Berichte laut über Verweigerungen des Streikrechts. Es existierten keine Exporthandelszonen.

c. Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit

Das Gesetz verbietet Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschliesslich Kinderarbeit, und es wurden keine Berichte über solche Vorkommnisse laut.

d. Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für Erwerbstätigkeit

Es gibt Gesetze und Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Ausbeutung am Arbeitsplatz. Das Gesetz verbietet die Erwerbstätigkeit von Kindern unter 16 Jahren. Es sind jedoch Ausnahmen möglich für die reduzierte Erwerbstätigkeit von Jugendlichen ab 14 Jahren und jene welche nach 9 Jahren obligatorischer Schulzeit die Schule verlassen. Jugendliche ab 14 Jahren können leichte Tätigkeiten ausüben während nicht mehr als 9 Stunden pro Woche während der Schulzeit und 15 Stunden während der restlichen Zeit.

Am 1. Mai trat eine neue Verordnung in Kraft, welche Arbeit verbietet, die Kinder physischer, psychologischer, moralischer oder sexueller Ausbeutung aussetzt.

Die Regierung setzte angemessene Ressourcen und Kontrollen ein zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und der Fachbereich Arbeitssicherheit im Amt für Volkswirtschaft wachte sorgsam über die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Fachbereich Arbeitssicherheit führte im Verlaufe des Jahres 248 Inspektionen vor Ort duch, stellte aber keine gravierenden Verletzungen des Gesetzes fest.

e. Annehmbare Arbeitsbedingungen

Es gibt keinen verbindlichen Mindestlohn; das Durchschnittssalär ermöglichte jedoch einem Arbeitnehmer mit Familie einen angemessenen Lebensstandard.

Das Gesetz setzt die maximale wöchentliche Arbeitszeit fest auf 45 Stunden für Büroangestellte sowie Arbeitnehmer in Industrie und Detailhandel und auf 48 Stunden für alle anderen Arbeitnehmer. Das Gesetz schreibt einen täglichen einstündigen Unterbruch sowie eine 11-stündige Ruhezeit für Vollzeitangestellte vor. Abgesehen von wenigen Ausnahmen war Sonntagsarbeit nicht zulässig. Der Lohn für Überzeit musste einer mindestens 25 Prozent höheren Lohnrate entsprechen und Überzeit war im Allgemeinen auf 2 Stunden pro Tag beschränkt. Über einen Zeitraum von vier Monaten darf die totale durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche einschliesslich Überzeit 48 Stunden nicht überschreiten.

Das Gesetz bestimmt Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Fachbereich Arbeitssicherheit sorgte im Allgemeinen für die effektive Umsetzung dieser Bestimmungen. Das Gesetz gewährt Arbeitnehmern das Recht, sich von einer Gesundheit oder Sicherheit gefährdenden Arbeitssituationen zu entfernen ohne Gefahr eines Verlustes des Arbeitsplatzes, und Arbeitnehmer machten von diesem Recht Gebrauch.

Originaltext: Country Reports on Human Rights Practices - 2005

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